Was das für Sie bedeutet
Die Bundesregierung beschließt eine Kehrtwende beim Heizungsgesetz. Verbraucher dürfen weiter Gas- und Ölheizungen nutzen. Was sich nun ändert.
Berlin – Eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Heizungspolitik bahnt sich an: Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben eine Einigung zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes erzielt. Das unter dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingeführte Regelwerk wird damit laut den Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) abgeschafft.
Die Neuregelung erlaubt Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen künftig mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heiztechnologie. „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache“, so Spahn. Die umstrittene Vorgabe, wonach neue Heizanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Doch die Reform bringt neue Anforderungen mit sich, die schrittweise greifen sollen.
Merz-Regierung beschließt Eckpfeiler des Gebäudeenergiegesetzes: Verbraucher vor wichtiger Entscheidung
Ab 2029 tritt ein mehrstufiges System in Kraft: Neu installierte Gas- und Ölheizungen müssen dann zunächst mit einem Mindestanteil von zehn Prozent klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in drei Etappen bis zum Jahr 2040, wobei die Zielmarke noch nicht festgelegt wurde. Parallel dazu greift ab 2028 eine Verpflichtung für Energieversorger, ihren Kunden bis zu einem Prozent klimafreundliche Gase und Heizöle anzubieten.
Für Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen stellt sich die Frage nach notwendigen Anpassungen ihrer Heizungsanlagen: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bestätigt, dass Biomethan problemlos in bestehenden Gasnetzen transportiert werden kann. Anders verhält es sich bei Wasserstoff: Hier sind Beimischungen nur bis etwa 20 Prozent ohne Anpassungen an den Endgeräten möglich. Höhere Konzentrationen erfordern technische Modifikationen an den Leitungsnetzen – ein Aspekt, der bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden muss.
Eigenheimbesitzende müssen mit bis zu 23 Euro Mehrkosten pro Monat rechnen – Mietenden drohen höhere Nebenkosten
Die finanziellen Folgen der Reform betreffen sowohl Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen als auch Mieter und Mieterinnen. Kalkulationen der Regierungsparteien zufolge entstehen durch Biogas in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 23000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zusätzliche Kosten von monatlich bis zu 16 Euro. Bei Bioöl steigen die Ausgaben bei einem typischen Verbrauch von 3000 Litern jährlich um etwa 23 Euro pro Monat.
Besonders brisant: Diese Mehrkosten könnten auf Mieter und Mieterinnen abgewälzt werden. Die Koalition kündigt zwar Schutzmaßnahmen gegen überhöhte Nebenkostensteigerungen an, konkrete Mechanismen bleiben jedoch vorerst unklar. Trotz der Kehrtwende in der Heizungspolitik bleibt die Förderung für Wärmepumpen erhalten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird mindestens bis 2029 fortgeführt. Allerdings stehen die genauen Fördersummen und Bedingungen für einzelne Haushalte noch nicht fest – diese Details sollen erst im Sommer präzisiert werden.
Umweltexperten üben Kritik an Gesetzesplänen – Zweifel an der Verfügbarkeit grüner Gase
Die Umweltwirkung der neuen Regelungen bleibt deutlich hinter dem bisherigen Gesetz zurück. Berechnungen des Öko-Instituts zeigen: Die ursprüngliche 65-Prozent-Regelung hätte zwischen 2024 und 2030 Einsparungen von etwa 30 Millionen Tonnen CO₂ bewirkt – allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die neue Versorgerquote soll lediglich zwei Millionen Tonnen einsparen.
Diese erhebliche Differenz provoziert heftige Reaktionen von Umweltverbänden. Olaf Bandt vom Bund für Umwelt und Naturschutz bezeichnet die Reform als „fossile Mogelpackung“ und bezweifelt die ausreichende Verfügbarkeit grüner Gase. Auch aus der Opposition kommt scharfe Kritik an den Plänen. „Es geht nicht um die Häuslebesitzer. Es geht nicht um eine Zukunftsbranche, die gerade Anlauf genommen hat und jetzt wieder nicht weiß, wo sie steht. Es geht ihnen nicht um das Handwerk“, sagte Grünen-Chef Felix Banaszak im „Frühstart“ von RTL und n-tv.
Hinzu kommt: Die jetzt geschaffene Flexibilität könnte zeitlich begrenzt sein. Ab 2030 greifen EU-Vorgaben, die für Neubauten eine vollständig erneuerbare oder CO₂-arme Wärmeversorgung vorschreiben. Dies bedeutet faktisch eine Einschränkung auf Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse – die fossilen Optionen mit Beimischung könnten dann für Neubauten nicht mehr ausreichen. (Quellen: Bundesregierung, dpa, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, „Frühstart“ von RTL und n-tv) (jaka)
