Das CO2KostAufG regelt die jeweils zu tragenden CO2-Kostenanteile zwischen Mieter und Vermieter auf der Basis der CO2-Emissionen pro Quadratmeter und Jahr (für Nichtwohngebäude gilt eine Aufteilung gemäß §8 CO2KostAufG). Damit Vermieter und Mieter diese...
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